Marketing

Content

EmpCo-Richtlinie: Neue Regeln für deine Werbung

Was EmpCo für deine Werbung bedeutet und wie du
250.000 € Ordnungsgeld vermeidest.

Welche Strafen und Kosten drohen?

Bis zu 250.000 € Ordnungsgeld

Wer gegen ein gerichtliches Unterlassungsgebot verstößt, riskiert nach vorheriger gerichtlicher Androhung bis zu 250.000 Euro je Verstoß. Das ist keine automatische Strafe für die erste falsche Werbeaussage.

Bußgeld: bis zu 50.000 € oder 4 %

Bei bestimmten weitverbreiteten grenzüberschreitenden Verstößen sind im Rahmen einer koordinierten EU-Durchsetzungsmaßnahme bis zu 50.000 Euro möglich. Bei mehr als 1,25 Mio. Euro maßgeblichem Jahresumsatz liegt die Obergrenze bei 4 %. Maßgeblich ist der Vorjahresumsatz in den betroffenen EU-Staaten.

Vertragsstrafe und weitere Kosten

Ein Verstoß gegen eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung kann eine Vertragsstrafe auslösen. Je nach Fall kommen erstattungsfähige Abmahnkosten und Schadensersatz hinzu. Die Höhe hängt vom Einzelfall ab; gesetzliche Grenzen gelten.

Die Wörter im Titelbild sind nicht pauschal verboten. Entscheidend ist, welche Umweltwirkung deine Werbung verspricht und ob die Aussage die rechtlichen Anforderungen erfüllt. Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland strengere Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung.[1]

Für Unternehmen in Augsburg heißt das: Prüfe Website, Anzeigen und Social Media auf Versprechen, die du nicht ausreichend belegen kannst. Dieser Beitrag zeigt dir die wichtigsten Änderungen für deine Kommunikation.

Was ändert die EmpCo-Richtlinie?

EmpCo steht für „Empowering Consumers for the Green Transition“. Die Richtlinie soll Verbraucher unter anderem vor irreführenden Umweltversprechen schützen. Sie betrifft Werbung gegenüber Privatkunden – auch bei kleinen Händlern, Handwerksbetrieben und Dienstleistern.[1][3]

Pauschale Umweltversprechen

Allgemeine Aussagen wie „umweltfreundlich“ sind ohne klare Konkretisierung unzulässig, wenn keine dazu passende, anerkannte hervorragende Umweltleistung nachgewiesen werden kann. Ein beliebiger eigener Nachweis reicht für diese Ausnahme nicht aus.[1]

Beschreibe deshalb die konkrete Eigenschaft, statt das gesamte Angebot mit einem grünen Etikett zu versehen:

Ein fiktives Formulierungsbeispiel:

Pauschal: „Unsere umweltfreundliche Verpackung.“

Konkreter: „Der Versandkarton besteht zu 80 Prozent aus Recyclingpapier.“

Auch die konkretere Formulierung ist kein rechtssicherer Mustertext: Materialanteil und Bezugsgröße müssen stimmen und belegbar sein. Die Gesamtgestaltung darf nicht irreführen.[2]

„Klimaneutral“ durch Kompensation

Ein Produkt darf nicht aufgrund von Treibhausgaskompensation als klimaneutral oder als Produkt mit verringerter beziehungsweise positiver Treibhausgaswirkung beworben werden.[1] Über die Unterstützung von Klimaschutzprojekten kannst du weiterhin transparent und nicht irreführend informieren. Stelle diese Unterstützung aber nicht als Eigenschaft des Produkts dar.[2]

Selbst erfundene Nachhaltigkeitssiegel

Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem regelkonformen Zertifizierungssystem beruhen oder von einer staatlichen Stelle festgesetzt worden sein. Ein selbst gestaltetes „Eco-geprüft“-Abzeichen erfüllt das nicht automatisch.[1]

Grüne Farben und Blattmotive sind nicht pauschal verboten. Entscheidend ist der Gesamteindruck: Auch Bilder können Umweltvorteile oder eine unabhängige Prüfung suggerieren, die tatsächlich nicht vorliegen.[2]

Ein Vorteil macht nicht alles „grün“

Eine verbesserte Verpackung rechtfertigt kein Umweltversprechen für das gesamte Produkt. Ebenso darf eine einzelne Maßnahme nicht als Umweltleistung des ganzen Unternehmens dargestellt werden. Grenze deine Aussage auf das ab, was sie tatsächlich beschreibt.[1]

So prüfst du Website und Social Media

  1. Werbeaussagen sammeln: Prüfe Startseite, Leistungsseiten, Produkttexte, Anzeigen und Social-Media-Profile. Nimm auch ältere öffentlich sichtbare Beiträge, Flyer und herunterladbare Broschüren dazu.[3] Notiere Aussage und Fundort, damit bei der Überarbeitung nichts untergeht.

  2. Aussage und Beleg abgleichen. Frage bei jedem Versprechen: Was wird behauptet? Auf welches Produkt, welchen Standort oder Zeitraum bezieht es sich? Welcher Nachweis liegt vor? Wer hält ihn aktuell? Unklare Aussagen würde ich vorerst aus der laufenden Werbung nehmen und fachlich klären lassen.

  3. Konkret erklären Die Konkretisierung einer Umweltaussage muss klar und hervorgehoben auf demselben Medium stehen. Die EU-Kommission empfiehlt, die Erklärung direkt neben der Aussage oder als Teil davon zu platzieren.[1][2] Prüfe auch mobil, ob dieser Zusammenhang erkennbar bleibt.

  4. Gestaltung mitprüfen. Betrachte Texte, Siegel, Icons und Produktbilder gemeinsam. Eine sachlich richtige Einzelangabe hilft wenig, wenn der Gesamteindruck darüber hinausgehende Umweltvorteile verspricht. Übernimm fragliche Abzeichen bei einem Website-Relaunch nicht ungeprüft.[2]

  5. Prüfen lassen und einheitlich umsetzen. Lass zweifelhafte Aussagen wettbewerbsrechtlich bewerten. Danach kannst du freigegebene Formulierungen auf allen Kanälen einsetzen. Halte fest, wer die Inhalte freigegeben hat und wann Nachweise erneut geprüft werden sollen.

Was heißt das für Unternehmen in Augsburg?

Ob Ladengeschäft in Augsburg, Handwerksbetrieb in Gersthofen oder Dienstleister in Stadtbergen: Beschreibe konkret, was du vor Ort tust. Ein tatsächlicher Produktionsort oder ein vorhandenes Reparaturangebot ist aussagekräftiger als ein unbelegtes grünes Schlagwort. Regionalität allein belegt noch keinen Umweltvorteil.

Du musst deine Kommunikation deshalb nicht komplett neu erfinden. Beginne mit den besonders sichtbaren Stellen: Startseite, zentrale Leistungsseiten und aktive Kampagnen. Danach folgen ältere Inhalte und weitere Werbemittel.

Muss jetzt jede Umweltwerbung verschwinden?

Nein. Konkrete, zutreffende und belegbare Angaben bleiben möglich, wenn sie die rechtlichen Anforderungen erfüllen. Pauschale Versprechen lediglich durch andere grüne Schlagwörter zu ersetzen, löst das Problem nicht.[2]

Du möchtest deine Website und deine Unternehmenskommunikation überarbeiten? Sprich mit Roland von papp media über dein Projekt in Augsburg und Umgebung. Die rechtliche Bewertung einzelner Werbeaussagen gehört dabei in anwaltliche Hände.

Stand: 27. September 2026. Dieser Beitrag bietet allgemeine Informationen und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

Quellen und Rechtsgrundlagen

[1] Deutsche Umsetzung der EmpCo-Richtlinie: BGBl. 2026 I Nr. 43

[2] EU-Kommission: Fragen und Antworten zur EmpCo-Richtlinie

[3] IHK Regensburg: Werbung mit Umweltaussagen

[4] § 890 ZPO: Ordnungsgeld bei Missachtung gerichtlicher Verbote

[5] § 19 UWG: Bußgelder und Umsatzgrenzen

[6] § 13a UWG: Vertragsstrafen

[7] § 13 UWG: Abmahnung und Kosten

[8] § 9 UWG: Schadensersatz

[9] § 8 UWG: Unterlassungsansprüche

Mach dein Projekt
auch zu meinem.

Social Media

papp media

Marketing von einem, der im Feed groß geworden ist.

made with 🤍 by papp media

Mach dein Projekt
auch zu meinem.

Social Media

papp media

Marketing von einem, der im Feed groß geworden ist.

made with 🤍 by papp media

Mach dein Projekt
auch zu meinem.

Social Media

papp media

Marketing von einem, der im Feed groß geworden ist.

made with 🤍 by papp media